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Reiner Engelmann
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Menschenrechtsbildung
ODER
Entwicklung einer „Kultur der Menschenrechte“
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- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
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Dieser erste Satz in der Allgemeinen Erklärung der Men-schenrechte ist, besonders auch im Hinblick auf Menschenrechtsbildung, von zentraler
Bedeutung. Er si-chert jedem Menschen, unabhängig von sozialer und nationaler Herkunft, von Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung oder
auch Vermögen, gleiche Rechte und Freiheiten zu.
Bei den Verfasserinnen und Verfassern der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bestand schon ein Konsens darin, dass die Umsetzung dieser
Erklärung auch eine Frage der Bildung und Erziehung ist. So forderten sie bereits in der Präambel, durch Unterricht und Erziehung die Achtung
dieser Rechte und Freiheiten zu fördern.
Die Weltgemeinschaft wird sich in diesem Jahr sicher in besonderer Weise an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erinnern. Am 10. Dezember
1948 wurde sie von den Vereinten Nationen verabschiedet und gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für ein menschen-würdiges Leben.
Ohne Respekt vor der Würde und den Rechten eines jeden einzelnen Menschen, das hat die Vergangenheit bewiesen und wird uns auch in der Gegenwart
immer wieder vor Augen geführt, ist ein friedliches und sicheres Zusammenleben nicht möglich.
Die Menschenrechte spielen heute, gerade in der politischen Diskussion, eine nie erreichte Bedeutung. Spätestens seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird
der „Würde des Menschen“ zunehmend Rechnung getragen, indem Menschenrechte Eingang finden in den verschiedensten, völkerrechtlich verbindlichen
Normenkatalogen, Deklarationen und Konventionen. Menschenrechtsinstitutionen, politische und juristische Organe wurden und werden zur Kontrolle der
Men-schenrechtslage ins Leben gerufen.
Obwohl fast alle Staaten der Erde die Menschenrechtserklärung anerkannt haben, besteht zwischen dem darin formulierten Anspruch und der alltä
glichen Wirklichkeit in den meisten Ländern der Welt ein enormer Gegensatz. Trotz der Menschenrechtserklärung, trotz zahlreicher Abkommen wie
der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte, der Schlussakte von Helsinki, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung oder den UN-Konvention über die Rechte
des Kindes, die für die Unterzeichnerstaaten allesamt verpflichtenden Charakter haben, erfährt man von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty
international oder human rights watch immer wieder von willkürlichen Verhaftungen, von Folter, von Sklaverei, von ausbeuterischer Kinderarbeit, zum
Teil in Schuldknechtschaft, von staatlichem Mord, vom „Verschwindenlassen“ von Menschen bis hin zur Verhän-gung und Vollstreckung der Todesstrafe.
Wie aber lässt sich der Anspruch, der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist, umset-zen?
Zunächst einmal: Menschenrechte müssen, wenn sie Wir-kung haben sollen, bekannt sein und verstanden werden.
Es gibt – leider nur wenige – aussagekräftige Untersuchun-gen aus den zurückliegenden Jahren, die den Bekanntheitsgrad der Menschenrechte in der
Öffentlichkeit zum Gegenstand hatten. Eines haben jedoch alle Ergebnisse gemeinsam: Nur wenige Artikel aus der Menschenrechtserklärung waren den
Befragten bekannt. Von den 30 Artikeln konnten sie im Durchschnitt nur den Inhalt von drei Artikeln wiedergeben, viele konnten spontan kein einziges
Menschenrecht benennen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Menschenrechte in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist.
Nur Menschenrechte, die man kennt und versteht, können ihre Wirkung entfalten.
Zur Durchsetzung der Menschenrechte ist es deshalb, neben vielen anderen Dingen, notwendig, eine „Kultur der Menschenrechte“ zu entwickeln, in der sich
jeder Mensch über seine Rechte und auch seine Verantwortung über diese bewusst ist. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist nicht ausschließlich
Aufgabe staatlichen Handelns, sondern maßgeblich ist die Haltung und das Engagement jedes Einzelnen.
Hier setzt Menschenrechtsbildung an, denn sie ist für die Durchsetzung der Menschenrechte ein unverzichtbarer Bestandteil.
Die Träger der Menschenrechtsbildung sind allen voran die Schulen und Hochschulen, aber auch Nichtregierungsorga-nisationen, Einrichtungen der
politischen Bildung oder internationale Institutionen.
Für die Schulen hat die Kultusministerkonferenz, letztmals erneuert im Jahr 2000, Empfehlungen für die Menschenrechtsbildung formuliert. Danach
gehört sie zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schulen und ist in allen Landesverfassungen als oberstes Bildungsziel
festgelegt.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser Satz steht ganz im Zentrum der Menschenrechtsbildung und ist, gerade in der
Schule, nicht nur in einem Fach, in dem Menschenrechtsinhalte vermittelt werden, von Bedeutung, sondern für die Erziehung und den gesamten Unterricht
und sie ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb soll sie auch in der Lehreraus- und –fortbildung berücksichtigt werden.
Eine Behandlung der Menschenrechtsthematik im Unter-richt soll insbesondere Kenntnisse und Einsichten vermitteln über
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Die historische Entwicklung der Menschenrechte und ihre gegenwärtige Bedeutung |
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Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, so-wohl für die Rechte des Einzelnen als auch für die objektiven
Gestaltungsprinzipien des Gemeinwesens |
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Das Verhältnis von persönlichen Freiheitsrechten und sozialen Grundrechten im Grundgesetz und in internationalen Konventione
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Die unterschiedliche Auffassung und Gewährleistung der Menschenrechte in verschiedenen politischen Systemen und Kulturen
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Die grundlegende Bedeutung der Menschenrechte für das Entstehen des modernen Verfassungsstaates |
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Die Notwendigkeit der Berücksichtigung eines individuellen Menschenrechtsschutzes im Völkerrecht |
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Die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit für die Verwirklichung der Menschenrechte und die Si-cherung des Friedens |
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Das Ausmaß und die sozialen, ökonomischen und politischen Gründe der weltweit festzustellenden Menschenrechtsverletzungen.
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Menschenrechtsbildung, soll sie erfolgreich sein, vollzieht sich auf drei Ebenen:
1. Lernen über Menschenrechte
Hier geht es in erster Linie um die Vermittlung sachlicher Inhalte wie der Menschenrechtserklärung oder der Erklärung der Kinderrechte sowie um
die Auseinandersetzung von Schlüsselbegriffen wie Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit etc. Ferner geht es um die Darstellung der historischen
Ent-wicklung und der aktuellen Lage der Menschenrechte.
2. Lernen durch Menschenrechte
Auf der Grundlage der Menschenrechtserklärung soll eine Vielfalt von Beispielen (Armut, Kultur, Gleichberechtigung, Familie, Kinder, Bildung, etc.)
überprüft sowie eigene Haltungen und Einstellungen dazu reflektiert werden. Chancen für die Überwindung von Menschenrechtsverletzungen sollen
erkannt werden.
3. Lernen für die Menschenrechte
Insbesondere Handlungs- und Kommunikationskompetenzen sollen entwickelt und vermittelt werden, die es ermöglichen, sich aktiv für die Einhaltung der
Menschenrechte einzusetzen. Neben dem Engagement füur die „großen Begriffe“ wie Solidarität, Toleranz, Konfliktbewältigung etc. geht es
gerade auch darum, den täglichen Umgang mit Menschen, also unter Achtung der Menschenwürde, ständig zu reflektie-ren und immer wieder neu
einzuüben.
Gerade in diesem Jahr, dem 60. Jahrestag der Verabschie-dung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat es sich die Organisation amnesty
international zu einer Schwerpunktaufgabe gemacht, das Thema Menschenrechtsbildung noch einmal stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rü
cken. Gemeinsam mit der Stiftung Lesen wird im gesamten deutschsprachigen Raum die Schulkampagne „Wissen gegen Willkür“ durchgeführt. Mit dieser
Schulkampagne wollen amnesty international und die Stiftung Lesen Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Menschenrechte näher bringen
und eine Beschäftigung mit dem Thema anregen. Es ist keine „Feiertagsmentalität“, die hinter dieser Kampagne steckt, sondern eine gezielte
Aufforderung, auch über das Jahr 2008 hinaus den Menschenrechten Aufmerksamkeit zu schenken.
Nähere Informationen dazu unter:
www.wissengegenwillkuer.de
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Reiner Engelmann
Kinder: ausgegrenzt und ausgebeutet
Horlemann Verlag, Edition Menschenrechte, Bad Honnef 2008
ISBN: 9783895022548
Zahllose Kinder leben auf der Straße, werden in Fabriken, Bergwerken, Steinbrü-chen und Bordellen ausgebeutet, als Kindersoldaten rekrutiert, fü
r den Drogen-handel und andere Straftaten missbraucht, von der Polizei verfolgt und misshan-delt.
Auch bei uns in Mitteleuropa werden Kinderrechte missachtet: Das Recht auf Bil-dung hängt vom Sozialstatus ab, immer mehr Kinder sind von Armut
betroffen, Kinder mit Migrationshintergrund können von Chancengleichheit nur träumen.
In diesem Band erzählen zwei Jugendliche ihre Geschichten: Mudhakars ganze Familie ist vor fünf Jahren in Schuldknechtschaft geraten und muss
nun in einem indischen Steinbruch Granit für billige deutsche Grabsteine abbauen. Mutarama hat ihre Eltern im ruandischen Bürgerkrieg verloren und
musste sich danach jahrelang allein auf der Straße durchschlagen. Ein informativer Sachteil nennt Zahlen und Daten, zeigt Zusammenhänge und
Hintergründe auf und diskutiert Wege zur Verwirklichung der Kinderrechte - weltweit und bei uns.
„Das Buch von Reiner Engelmann bietet nicht nur aufgrund des Zahlenmaterials ein umfassendes Bild der Situation der Kinder
dieser Welt, es ist auch sehr eingängig geschrieben.
Engelmann beschränkt sich nicht nur auf die Aufarbeitung statistischer Daten, sondern er veranschaulicht an zwei Beispielen aus Indien und Ruanda,
welches Elend sich hinter den Zahlen verbirgt. Er erzählt die Geschichte von Mudhakar, der seit seinem achten Lebensjahr für 25 Cent am Tag in
einem indischen Steinbruch in Schuldknechtschaft arbeitet." Süddeutsche Zeitung, 25. August 2008
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